Wie kann ich selbst mein Objekt schützen?
Der Schutz vor Starkregen und Hochwasser liegt nicht allein im Verantwortungsbereich der Kommune, sondern kann nur gemeinschaftlich, durch die städtischen Fachämter, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz in Verbindung mit den Grundstückseigentümer und der Kommunalpolitik erfolgreich umgesetzt werden.
Die Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien sind somit für die Vorsorge gegen Starkregen und Hochwasser zunächst selbst verantwortlich. Es besteht eine Eigenvorsorgepflicht. Um Gebäude und Grundstücke vor drückendem Grund- und Oberflächenwasser sowie einem möglichen Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen, stehen verschiedene Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Der Objektschutz umfasst oft nicht nur eine Maßnahme, sondern kann eine Kombination von mehreren Schutzmaßnahmen sein. Der Schutz vor dem Eindringen von Oberflächenwasser in das Gebäude schützt nicht vor dem Rückstau aus dem Kanal.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird im §5 zudem der Umgang mit den „Allgemeinen Sorgfaltspflichten“ gesetzlich bestimmt. Hier heißt es z.B. auszugsweise:
"… jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen…"
Es ist ratsam, zunächst selbst eine objektbezogene Risikoanalyse für das eigene Grundstück und die Gebäude durchzuführen. Dazu hilft folgende Checkliste:
• Sind Überflutungen aus der Vergangenheit bekannt?
• Woher kann Oberflächenwasser auf mein Grundstück zufließen?
• Befindet sich mein Gebäude in einer Senken- oder Hanglage?
• Kann oberflächlich abfließendes Wasser bis an das Gebäude gelangen?
• Wenn ja, wie kann es in mein Gebäude eindringen?
• Liegen Gebäudeteile unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberfläche)?
• Sind alle Abwasseranfallstellen in Räumen unterhalb der Rückstauebene gegen
Rückstau geschützt?
• Sind die Grundstücksentwässerungsleitungen in einem baulich einwandfreien Zustand?
• Sind Dachrinnen, Dachabläufe und Fallrohre frei von Unrat und Verunreinigungen?
• Hat mein Flachdach einen Notüberlauf?
• Sind Schäden an Gebäude und Hausrat durch Starkregen und Hochwasser durch eine Elementarversicherung abgedeckt?
Sollten dabei eine oder mehrere Antworten auf eine mögliche Gefährdung hinweisen, so ist eine detaillierte Überprüfung der möglichen Schwachstellen durch den Eigentümer oder einen Fachplaner zu empfehlen.
Mögliche Maßnahmen zum Objektschutz sind nachfolgend aufgeführt:
- mobile Schutzelemente (Schotts für Fenster und Türen)
- Erhöhungen wie Mauern und Bodenschwellen in Objektnähe zur Abflusslenkung
- konstruktive Erhöhung von Hauseingängen und Lichtschächten
- Dachbegrünung und Versickerungsflächen schaffen
- Mulden/Bodensenken zur Wasserverteilung
- Versickerung auf dem Grundstück
- Mauerabdichtung gegen drückendes Grundwasser
- regelmäßige Reinigung der Regenrinnen und Fallrohre
- Prüfung der Kellernutzung (keine wertvollen Gegenstände lagern)
- Ausreichender Schutz der Fenster und Türen
- Rückstausicherung gegen Überflutung aus der Kanalisation
- Heizöltanks gegen Wassereintritt und Aufschwimmen absichern
Vollautomatische Objektschutzmaßnahmen sind zum Beispiel:
- druckwasserdichte Fenster und Türen
- automatische Klappschotte
- automatische Schutztore
(Teil-)manuelle Objektschutzmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Barrieren und Sperren (Sandsäcke, Dammbalkensysteme)
- wasserdichte Auf- oder Einsatzelemente für Lichtschächte oder Kellertreppen
- Abdeckplatten für Lichtschächte oder Kellertreppen