Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hansestadt Attendorn verfolgt das Ziel, ihre Website www.attendorn.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.attendorn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4, sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10 e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Diese Website ist mit der BITV größtenteils vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter überprüft und verbessert.

Diese Seite wurde im August 2026 zufällig ausgewählt und geprüft  durch die Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW.

Im April 2026 wurde dieses Seite durch die von der Hansestadt Attendorn beauftragte Prüfstelle Barrierefreiheit Umsetzen Malekzadeh & Franzke GbR geprüft.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard des World Wide Web Consortiums (W3C). Sie beschreiben, wie Websites und Webanwendungen gestaltet sein sollten, damit sie möglichst für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen.

Inhalte und Funktionen dieser Website, die die Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA derzeit noch nicht vollständig erfüllen, sind nachfolgend aufgeführt.

An der technischen Behebung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es kann vereinzelt vorkommen, dass fremdsprachige Begriffe und Abkürzungen in älteren Texten nicht immer als solche gekennzeichnet sind.
  • Es kann vereinzelt vorkommen, dass keinen Alternativtext für Bedienelemente vorhanden sind.
  • Vereinzelt kann in Formularfeldern oder bei Bedienelementen das Kontrastverhältnis nicht ausreichend sein.
  • Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder unzureichend benannt.
  • Grundsätzlich werden barrierefreie PDF-Dokumente eingestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt ältere oder von Dritten zur Verfügung gestellte PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.
  • Es kann vereinzelt vorkommen, dass Bilder und Objekte keine Alternativtexte enthalten.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht. Die Hansestadt Attendorn verfügt derzeit nicht über die dafür erforderlichen Ressourcen.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.08.2026 aktualisiert.

Kontakt

Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen oder sonstige Fehler finden, können Sie uns mit dem folgenden Formular gern darauf hinweisen. Rufen Sie das Formular dazu bitte direkt von der jeweiligen Seite über den Link „Barrierefreiheit“ (in der Fußnote) auf.

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

 

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.