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Korruptionsbekämpfung

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verpflichtet nach § 16 die Rats- und Ausschussmitglieder zur Angabe bestimmter Daten gegenüber dem Bürgermeister, die in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.


Verpflichtung der Rats- und Ausschussmitglieder

Hierunter fallen

  • der ausgeübte Beruf und eventuelle Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Entsprechende Vorgaben enthält auch die Gemeindeordnung NRW in § 43 Absatz 3. Die näheren Einzelheiten hat der Rat, somit die Stadtverordnetenversammlung, zu regeln.

Ehrenordnung der Hansestadt Attendorn

Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund dieser Vorschrift eine "Ehrenordnung der Hansestadt Attendorn" erlassen. Danach haben die Mandatsträger (Stadtverordnete und Ausschussmitglieder) die Auskünfte unmittelbar nach der Mandatsübernahme dem Bürgermeister abzugeben. Die entsprechenden Angaben werden nach Anhörung der Mandatsträger auf der Homepage der Hansestadt Attendorn öffentlich bekannt gemacht.

Zusätzlich erfolgt aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2005 eine Veröffentlichung in der Form, dass die Daten für die Dauer eines Monats, beginnend am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung über Zeit und Ort der Auslegung, im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden.

Die Auskünfte des Bürgermeisters, die gegenüber dem Landrat des Kreises Olpe abzugeben sind, werden mit der Veröffentlichung der Daten der Stadtverordneten und Ausschussmitglieder bekannt gemacht.

Auskunftsbögen online

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Angaben sowohl des Bürgermeisters als auch der Stadtverordneten sowie der Ausschussmitglieder:

(Die Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität obliegt den Mandatsträgern.)

Vordruck online

Einen Vordruck für eine Aktualisierung finden Beteiligte HIER.