Inhalt

Bitte beachten Sie, dass nur bei einem Wohnungswechsel in das Ausland eine Abmeldung zwingend erforderlich ist. Diese ist auch notwendig, wenn keine neue Wohnung bezogen wird (z.B. bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei Obdachlosigkeit). Hierzu ist eine ausgefüllte und unterschriebene Wohungsgeberbestätigung notwendig. 

Denken Sie bei Ihrer Abmeldung bitte auch an:

  • Anmeldung am neuen Wohnort
  • Änderung KfZ-Schein 
  • Ummeldung von Versicherungen 
  • Mitteilung an Ihre Krankenkasse 
  • Information Ihrer Bank 
  • Stellung eines Postnachsendeantrages 
  • Ummeldung bei der Telekom (Telefon, Kabelfernsehen) 
  • Information der GEZ 
  • Benachrichtigung von Zeitschriftenverlagen