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Wie melde ich meinen Hund an?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck, online per Formular oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden.

Zum Onlineformular

Hundesteuer (Anmeldung)

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund evtl. auch ordnungsrechtlich anmelden müssen.

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) vom Halter beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Hundesteuer (Anzeige gem. § 11 LHundG NRW)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Hundegesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeshundegesetz- LHundG NRW) zum Halten von gefährlichen Hunden im Sinne von § 3 LHundG NRW bzw. § 23 Abs. 2 LHundG NRW

Zum Eintrag zur Anlein- / Maulkorbpflicht bei Hunden