Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief zugestellt. Die Zustellung erfolgt bis spätestens 24. April 2022. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins.
Sie können Ihr Wahlrecht auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausüben.