Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?
Zugelassene Ärztinnen und Ärzte bei Niederlassung in der ambulanten Versorgung im Stadtgebiet der Hansestadt Attendorn mit gleichzeitiger Praxisgründung oder -übernahme haben Anspruch auf den Niederlassungszuschuss in Höhe von 10.000 €.
Der Zuschuss wird auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte gewährt.
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin in einer bestehenden Praxis angestellt wird, bekommt der neue Arzt oder die neue Ärztin einen Zuschuss von 7.000 € und gleichzeitig erhält der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin ebenfalls einen Zuschuss von
3.000 €.