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Hundesteuer Abmeldung

Leistungsnummer: 99102013070000

Hundesteuersatzung der Hansestadt Attendorn

Wie melde ich meinen Hund ab?

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck, online per Formular, oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist ggf. anzugeben.

Zum Onlineformular

Vordruck Hundesteuer (Abmeldung)

Weitere Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Amtes für Finanzen und Steuern.

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist auch im Bürgerbüro möglich.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Hundehaltung in Attendorn