Ausdruck aus dem Geburtenregister
Leistungsnummer: 99027005250000
Teaser
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Volltext
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Informationen Geburt
Die Zuständigkeit des Standesbeamten in Attendorn ist gegeben, wenn das Kind innerhalb des Standesamtsbezirkes Attendorn geboren wurde (der Wohnort der Eltern ist hier ohne Bedeutung).
Innerhalb einer Woche ist das neugeborene Kind dem Standesbeamten zu melden.
Nicht alle Vornamen sind zulässig, die Entscheidung trifft der Standesbeamte, ggf. auch das Personenstandsgericht.
Bei getrennter Namensführung (kein gemeinsamer Ehename) der Eltern, bestimmen diese einen ihrer Namen zum Geburtsnamen des Kindes.
Die Eltern erhalten die Geburtsurkunden für das Neugeborene erst dann, wenn der Standesbeamte das Kind in das Geburtenregister eingetragen hat.
Bei fehlenden Unterlagen wird die Eintragung der Geburt zurückgestellt (z. B. bei Zweifelsfragen über den Familienstand oder die Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes).
Die Verwaltungsgebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 €.
Beantragung einer Personenstandurkunde
Eine Personenstandsurkunde kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- Online über das Serviceportal der Stadt Attendorn.
Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine vorherige Registrierung über die BundID erforderlich.
Dienstleistungen online! Serviceportal der Hansestadt Attendorn
- Per E-Mail an standesamt@attendorn.org.
Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift an und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
- Persönlich im Standesamt unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Für die persönliche Vorsprache ist vorab eine Terminvereinbarung beim hiesigen Standesamt erforderlich.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).