Inhalt

Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Leistungsnummer: 99027002012002

Haben Sie sich bei der Beantragung die Seriennummer Ihres neuen Dokumentes aushändigen lassen, können Sie hier den Lieferstatus auch online einsehen:
Zum Serviceportal der Hansestadt Attendorn

Teaser

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Volltext

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen , seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

Beantragung einer Personenstandurkunde

Eine Personenstandsurkunde kann auf folgenden Wegen beantragt werden:

  • Online über das Serviceportal der Stadt Attendorn.

Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine vorherige Registrierung über die BundID erforderlich.
Dienstleistungen online! Serviceportal der Hansestadt Attendorn

Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift an und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

  • Persönlich im Standesamt unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Für die persönliche Vorsprache ist vorab eine Terminvereinbarung beim hiesigen Standesamt erforderlich.

Ansprechpunkt

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

Zuständige Stelle

  • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
  • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Kosten

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)