Warum soll schon jetzt ein Grundstückskaufvertrag mit ITG abgeschlossen werden?
Der Grundstückskauf kommt nur dann zustande, wenn der vom Stadtrat später beschlossene Bebauungsplan rechtskräftig wird. Somit ist gesichert, dass die Grundstücke nur für die oben beschriebene Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Durch den Vertragsabschluss zu einem frühen Zeitpunkt hatte die Stadt Sicherheit, dass die Planung nach ihren Bedingungen erfolgt. Sollten das formelle Planungsverfahren und damit das Projekt vorzeitig abgebrochen werden, kommt der Kaufvertrag nicht zustande. Insofern behält der Rat der Stadt ebenfalls die Kontrolle über das Projekt.
Auf der anderen Seite hat der Investor Rechtssicherheit, dass er in der Zeit des Planverfahrens nicht durch einen Beschluss des Rates durch einen anderen Investor ersetzt wird und dieser mit den von ITG erarbeiteten Planergebnissen das Projekt umsetzt. Zudem muss der Investor, wenn er mit Mietern konkrete Verhandlungen führen möchte, sein Zugriffsrecht auf das Grundstück nachweisen.