Aktives Leben mit einem Gelenkersatz
Zum letzten Mal für dieses Jahr lädt die Helios Klinik Attendorn am 27. Oktober 2021 um 17 Uhr zu ihrer Vortragsreihe Attendorner Medizin-Gespräche ein.
Zum letzten Mal für dieses Jahr
In einer Pressemitteilung der Helios Klinik heißt es:
"Zum letzten Mal für dieses Jahr lädt die Helios Klinik Attendorn am 27. Oktober 2021 um 17 Uhr zu ihrer Vortragsreihe Attendorner Medizin-Gespräche ein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um vorherige Anmeldung wird gebeten. Parallel wird die Veranstaltung live über Skype übertragen.
In seinem Vortrag wird Dr. Manfred Kemmerling, Chefarzt der Orthopädie, alles Wissenswerte rund um das Thema Gelenkersatz vorstellen und erläutern, wie Patienten trotz künstlichem Gelenk aktiv bleiben können. Im Anschluss können gerne Fragen an Dr. Kemmerling gestellt werden.
Nachweis eines der "drei G"
Wie im gesamten Klinikbetrieb, gelten auch bei der Wiederaufnahme des Informationsabends einige Präventionsmaßnahmen und Regeln: Alle Gäste müssen nachweislich eines der "drei G" erfüllen: Geimpft, negativ getestet oder genesen.* Zudem muss ein Bestätigungsschreiben unterzeichnet werden. Während der Veranstaltung kann der Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz abgelegt werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegenüber Personen aus anderen Haushalten eingehalten wird.
Vorherige Anmeldung
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um eine vorherige Anmeldung unter (02722) 60-2262 oder per E-Mail an melissa.baecker@helios-gesundheit.de gebeten.
Alle Interessierten, die den Vortrag über Skype verfolgen möchten, benötigen lediglich ein Endgerät (zum Beispiel einen Laptop oder ein Tablet). Über den Zugangslink auf unserer Homepage gelangen Sie automatisch zu unserem Skype- Vortrag. Alle Informationen zum Programm und Zugang finden Sie unter www.helios-gesundheit.de/attendorn.
* Vollständig geimpft (die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage
zurückliegen), COVID-19-genesen (Vorweis eines positiven PCR-Testergebnis, das
mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist) oder aktuell negativ
getestet (das negative Schnelltest-Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle
stammen und darf nicht älter als 24 Stunden sein)."