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Ehrenordnung der Hansestadt Attendorn

Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund dieser Vorschrift eine "Ehrenordnung der Hansestadt Attendorn" erlassen. Danach haben die Mandatsträger (Stadtverordnete und Ausschussmitglieder) die Auskünfte unmittelbar nach der Mandatsübernahme dem Bürgermeister abzugeben. Die entsprechenden Angaben werden nach Anhörung der Mandatsträger auf der Homepage der Hansestadt Attendorn öffentlich bekannt gemacht.

Zusätzlich erfolgt aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2005 eine Veröffentlichung in der Form, dass die Daten für die Dauer eines Monats, beginnend am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung über Zeit und Ort der Auslegung, im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden.

Die Auskünfte des Bürgermeisters, die gegenüber dem Landrat des Kreises Olpe abzugeben sind, werden mit der Veröffentlichung der Daten der Stadtverordneten und Ausschussmitglieder bekannt gemacht.

15.10.2021