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Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsnummer: 99008001012004

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind, kein gültiges Passdokument besitzen und innerhalb Deutschlands gemeldet sind.

Volltext

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis 
  • Sofern es sich um die erstmalige Ausstellung eines Dokumentes handelt oder das bisherige Dokument verloren wurde, ist zwingend eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Identifizierung mitzubringen
  • Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern Sie nicht in Attendorn geboren wurden und Ihnen erstmalig von der Hansestadt Attendorn ein Personalausweis ausgestellt wird 
  • Ein aktuelles Lichtbild nach biometrischer Norm (nicht älter als ein halbes Jahr) 
  • Bei unter 16 Jährigen die Einverständniserklärung durch persönliche Vorsprache beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

Weitere Infos:

  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen (Bei unter 16 Jährigen zusätzlich mindestens ein Erziehungsberechtigter / Die Einverständniserklärung des evtl. 2. Erziehungsberechtigten kann separat von der Antragstellung bis zur Dokumentenabholung erfolgen). 
  • Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 - 6 Wochen 
  • Eine Verlängerung Ihres alten Personalausweises ist nicht möglich.

Es bedarf einer Neubeantragung

  • Eine Änderung des Personalausweises ist nur beim Wechsel des Wohnortes möglich.

Neue Ausweismerkmale:

  • eID-Funktion (elektronische Identität) zum Ausweisen in der Online-Welt. Ab 16 Jahren! 
  • Abgabe von Fingerabdrücken als erhöhter Schutz vor Missbrauch des Dokumentes
  • QES.Funktion (Qualifizierte elektronische Signatur) Der Ausweis ist vorbereitet für die Unterschriftfunktion, die dazu dient, digital vorliegende Verträge rechtsverbindlich zu unterschreiben
  • Scheckkartenformat

Gültigkeitsdauer

Bis zum 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise sind 6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise sind 10 Jahre gültig.

Gebühren

Bis zum 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise kosten 27,60 € Gebühren. Ab dem 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise kosten 46,00 € Gebühren. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten!

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht. Der Besitz eines Personalausweises oder Passes ist somit grundsätzlich verpflichtend. Verstöße können unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet werden.

Antragszeiten

Die Beantragung des neuen Personalausweises (nPA) erfordert einen erheblichen Zeitmehraufwand gegenüber der Antragstellung des alten Dokumentes. Die ungefähre Bearbeitungsdauer des nPA-Antrags bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann bis zu 20 Minuten betragen.

Online-Ausweis

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.

Links

Vollmacht zur Abholung des neuen Personalausweises

www.bundesdruckerei.de

Online-Ausweis PIN-Aktivierungs-und Rücksetzdienst

Voraussetzungen

  • Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass oder alter Personalausweis
  • falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

Frist

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Rechtsgrundlage(n)