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Umweltinformationsgesetz

Am 29. März 2007 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in Kraft gesetzt.

Ziel des Gesetzes ist es, allen Personen zu ermöglichen, umfassende Informationen über die Umwelt, die bei der Verwaltung vorhanden sind, zu erhalten.

Umweltinformationen sind alle Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume.

Je nach Aufwand kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Wie beim Informationsfreiheitsgesetz kann in bestimmten und zu begründenden Einzelfällen der Informationszugang beschränkt werden.

Das müssen Sie beachten

  • Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden.
  • Der Antrag muss bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.
23.08.2021