Einwohnerfragestunde
Gemäß § 48 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 19 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Hansestadt Attendorn sollen in jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zwei Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Diese sollen zu Beginn und zum Ende des öffentlichen Sitzungsteiles stattfinden, im letzteren Fall nur noch zu den behandelten Tagesordnungspunkten.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.