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Einwohnerantrag

Rechtsgrundlage für den Einwohnerantrag ist § 25 GO NRW. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner, das heißt alle, die seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Attendorn wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Einwohnerantrag ist jedoch nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten 12 Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.

Das müssen Sie beachten

• Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
• Sie müssen ein bestimmtes Begehren mit Begründung zum Ausdruck bringen.
• Bis zu drei vertretungsberechtigte Personen sind zu benennen, denen in der Sitzung des jeweiligen Gremiums Gelegenheit gegeben werden soll, den Antrag zu erläutern.
• Bei einem Einwohnerantrag an den Rat der Hansestadt Attendorn muss dieser von mindestens 5 % der Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet werden, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnerinnen oder Einwohnern.

23.08.2021