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Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Seit November 1994 ersetzt der Begriff „Anregungen und Beschwerden“ in § 24 Gemeindeordnung NRW die vorher geltende Begrifflichkeit „Bürgerantrag“ (§ 6c GO NRW a. F.). Auch heute wird umgangssprachlich noch vielmals der Begriff „Bürgerantrag“ verwendet.

Mit einer Anregung und/oder Beschwerde soll die Gemeinde veranlasst werden, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.

Voraussetzungen

  • Alle Personen haben das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Das heißt, dass wirklich ausnahmslos alle Personen dieses Instrument der direkten Demokratie nutzen dürfen. Man muss weder Bürgerin oder Bürger noch Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde sein (deren Angelegenheit behandelt werden soll) und benötigt auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Die Anträge sind in schriftlicher Form, mit Unterschrift versehen, beim Bürgermeister der Hansestadt Attendorn einzureichen (Rathaus, Kölner Straße 12, 57439 Attendorn). Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax reicht nicht aus!
    Die Hansestadt Attendorn stellt hierfür ein PDF-Dokument zur Verfügung, das am Computer ausgefüllt, dann ausgedruckt und bei der Hansestadt Attendorn eingereicht werden kann.
  • Anregungen und/oder Beschwerden müssen entsprechend der in § 6 der Hauptsatzung bestimmten Frist vorliegen. Anregungen und/oder Beschwerden, die bei der Einladung zu einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorliegen, werden in die Tagesordnung aufgenommen. Danach - aber bis zum Sitzungstag - eingehende Anregungen und Beschwerden werden in dieser Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben.

Folgende Datei können Sie für die Anregung oder Beschwerde ausfüllen und drucken:

Alternativ können Sie den Antrag hierüber ausfüllen und ausdrucken.

23.08.2021