Wie wird die Grundsteuer in Attendorn berechnet?
Das Finanzamt legt für jedes Grundstück einen Steuermessbetrag fest, der dem Steuerpflichtigen und der Hansestadt Attendorn mitgeteilt wird. Die Hansestadt Attendorn setzt zusätzlich einen sogenannten Hebesatz fest. Der Grundsteuerhebesatz wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Ziel ist es, einen möglichst aufkommensneutralen Hebesatz festzulegen. Das bedeutet, dass der Hebesatz die Abweichungen durch die geänderten Grundsteuermessbeträge ausgleicht und die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer gegenüber dem Jahr 2024 insgesamt unverändert bleiben. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer der jeweiligen Bürgerinnen und Bürger gleichbleibt.
Der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Hansestadt Attendorn multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Jahresgrundsteuer, Berechnung: Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Aktuelle Hebesätze der Hansestadt Attendorn (ab 01.01.2025):
Grundsteuer A: 240 %
Grundsteuer B1 Wohngrundstücke: 468 %
Grundsteuer B2 Nichtwohngrundstücke: 895%