Wie wird der Wert meines Grundstücks oder meiner Immobilie neu berechnet?
Der Messbescheid des Finanzamtes ist für die Städte und Gemeinde verbindlich. Sie dürfen davon nicht abweichen. Die Kommunen wenden in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Es gibt mindestens zwei Hebesätze: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). In NRW kann die Grundsteuer B optional nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert werden, um die Wohnnebenkosten zu reduzieren. Hiervon hat auch die Hansestadt Attendorn aus sozialpolitischen Gründen Gebrauch gemacht. Sonst wäre die Grundsteuer für Wohngrundstücke aufgrund der neuen Bewertungsvorschriften stark gestiegen, während sich die Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke erheblich reduziert hätte.