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Warum wurde die Grundsteuer eigentlich reformiert?

Die bisherigen Berechnungsgrundlagen beruhten auf völlig veralteten Werten (in Westdeutschland auf das Jahr 1964 und in Ostdeutschland auf das Jahr 1935). Deshalb entsprach die Grundsteuer schon lange nicht mehr dem aktuellen Wert der Grundstücke. Das Bundesverfassungsgericht hat daher die alten Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht forderte den Bund gleichzeitig auf, bis Ende 2019 eine neue, gerechtere Regelung zu schaffen und die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen. Diese neue Berechnung tritt 2025 in Kraft.