Wird Denkmalschutz gefördert?
Denkmalförderprogramm
Das Land Nordrhein-Westfalen startet ab dem 1. Januar 2026 ein neues, vereinfachtes Förderprogramm für den Erhalt von Denkmälern.
Wer?
Private Eigentümerinnen und Eigentümer können finanzielle Unterstützung für die Instandsetzung und denkmalgerechte Sanierung ihrer historischen Gebäude beantragen.
Was?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Sicherung und Restaurierung von Fassaden, Dächern, Fenstern und historischer Bausubstanz. Für private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beträgt die Förderung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Auch ehrenamtliche Leistungen können berücksichtigt werden.
Wie?
Neu ist das vollständig digitale Antragsverfahren über das Landesportal „Nordrhein-Westfalen fördert“. Die bewilligten Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt – schnell und ohne zusätzliche Mittelanforderung. Zuständig für die Abwicklung des Förderverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Weitere Informationen und der Zugang zum Förderportal sind online abrufbar unter