Dürfen Denkmäler verändert werden?
Haben Sie vor, Ihr Denkmal zu verändern oder zu erweitern, muss dies vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Denkmalbehörde in Form einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abgestimmt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Baudenkmal.
Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.
Auch für Solaranlagen kann grundsätzlich eine Erlaubnis erteilt werden, solange Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Laut der Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern ist sie grundsätzlich zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung für das Denkmal darstellt. Es handelt sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung und in den Entscheidungsleitlinien ist zunächst die Möglichkeit der Eignung von Alternativstandorten sowie der Eintragungstext der Unterschutzstellung zu prüfen.
Wenn es um geplante Maßnahmen an einem Baudenkmal geht, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit der Unteren Denkmalbehörde zusammen und bringen ihr Fachwissen in die Planung und Durchführung der jeweiligen Baumaßnahme ein. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Die LWL-Archäologie für Westfalen ist als fachliche Begleitbehörde in alle Planungen und Maßnahmen eingebunden, die ein Bodendenkmal in seiner Existenz gefährden können. Ihre Aufgaben sind insbesondere das Erkunden, Erfassen und Dokumentieren von Bodendenkmälern. LWL-Archäologie für Westfalen