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Allgemeines zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege 


Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. (§ 1 Abs.1 DSchG)

Die Hansestadt Attendorn ist Untere Denkmalbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetztes und damit u. a. zuständig für folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren für Baudenkmäler,
  • Führen der Denkmalliste der Hansestadt Attendorn
  • Beratung bei Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Denkmälern
  • Entgegennahme von Anzeigen über Bodendenkmäler
  • Beratung zu denkmalrelevanten Verfahren sowie zu Rechten und Pflichten des Denkmaleigentümers
  • Prüfung und Erteilung denkmalpflegerischer Erlaubnisse in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten im Bereich Denkmalschutz
  • Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke