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Beschluss vom 5. November 2014

Die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie gem. § 5 Absatz 2b BauGB i.V.m. § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB wird beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Windenergiekonzept sowie den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie zu erarbeiten und dabei die harten und weichen Tabuzonen zu beachten und zu bestimmen.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)