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Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen, gewerblichen und sonstigen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.

Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.

Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge.

Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser ab dem Jahr 2021:

für Kanalnutzer, die nicht Ruhrverbandsmitglieder sind 2,95 EUR für Kanalnutzer, die Ruhrverbandsmitglieder sind 1,38 EUR.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Viehhaltung, Wasserrohrbruch) kann auf Antrag eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr beantragt werden.