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Für die Behandlung von Klärschlamm aus Grundstückskläranlagen sowie von Inhaltsstoffen abflussloser Gruben in einem zentralen Klärwerk wird eine Fäkalienbehandlungsgebühr erhoben.

Die Fäkalienbehandlungsgebühr wird nach der aus der öffentlichen und/oder aus einer privaten Wasserversorgungsanlage bezogenen Frischwassermenge berechnet.

Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) bezogenen Wassers.

Die Fäkalienbehandlungsgebühr beträgt je m³ Wasser im Jahr 2016: 1,94 EUR.