Benötigte Unterlagen:
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über Schwerbehinderung/Ausweis
- evtl. fachärztliche Bescheinigung
- Nachweis über bereits gewährte Nachteilsausgleiche/Pflegegeld
- Bankverbindung
- Aufenthaltserlaubnis/-genehmigung o.ä. (bei Ausländern und Staatenlosen)
- Bestellungsurkunde (bei amtlicher Betreuung)
- Nachweis über Aufenthalt bei Heimunterbringung
- Nachweis über Eintritt der Schwerhörigkeit/Gehörlosigkeit
Weitere Infos:
Offizielle Antragsbezeichnung:
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Zuständige (entscheidende) Stelle:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Abteilung 60 -
48133 Münster