Seniorenratgeber: Geld und Lebensunterhalt - Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, haben Sie (anders als bei der Grundsicherung im Alter) unter Umständen einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Diese Leistung wird auf Antrag gewährt. Hierbei handelt es sich um Sozialhilfe. Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter findet hier eine Unterhaltsüberprüfung der Unterhaltspflichtigen statt.