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Seniorenratgeber: Geld und Lebensunterhalt - Grundsicherung im Alter

Wenn das Einkommen und das Vermögen ab dem 65. Lebensjahr nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Sie eventuell einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Diese Leistungen werden auf Antrag gewährt. Hierbei handelt es sich um Sozialhilfe. Jedoch bleibt die Unterhaltspflicht von Kindern unberücksichtigt, wenn ihr Einkommen 100.000,- € jährlich nicht übersteigt.

Einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen können Sie beim Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren stellen. Dafür benötigen Sie alle aussagekräftigen Unterlagen über Ihre finanziellen Verhältnisse.

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