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Seniorenratgeber: Beratung - Behinderung

Von Behinderung spricht man, wenn gesundheitliche Schäden einen Menschen dauerhaft beeinträchtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigung angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Den Ausweis brauchen Sie, um besondere Hilfen oder Schutzrechte für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen. Den Antrag für diesen Ausweis nimmt das Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren der Hansestadt Attendorn oder der Fachbereich Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Olpe entgegen. Dort werden Sie auch über Ihre Rechte und über die Leistungen informiert, die Ihnen bei Behinderungen evtl. zustehen.

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