Georg Erlenkamp wendet sich mit einer Beschwerde an das Bruchsche Lehnsgericht und teilt mit, daß er nach dem Tode seines Sohnes Johannes Hoffnagel genannt Erlenkamp mit einigen Verwandten über die Nutzung des Hoffnagels Gutes in Maumke einen Prozess führe. Darin gehe es um den Anspruch der Lehnsgerechtigkeiten.