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Schuld- und Pfandverschreibung. Damit bekennt Johannes Hüppe, von dem Provisor der fürstenbergischen Armen in Attendorn, Caspar Rübing, ein Darlehen in Höhe von 10 Rtl. erhalten zu haben, um damit aufgelaufene städtische Lasten abtragen zu können. Er verpfändet dafür sein Haus sowie den „Brandtwein- oder Fuselkessel mit aller Zugehöer“. Unterschriften des Kreditnehmers und der Zeugen Amtsverwalter Johann Eberhard Höynck zu Bilstein und Rentmeister Wenemar Brochmann zum Schnellenberg.