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Kaufvertrag. Damit verkauft der Schuhmacher Johann Orth seinem Sohn Franz Orth das Grundstück Flur IV Nr. 830 mit allem beweglichen und unbeweglichen Mobiliar zum Preis von 140 Taler. Der Käufer muss sämtliche Schulden des Verkäufers über-nehmen, außerdem hat er seinen beiden Geschwistern Luise Orth, gewesene Ehefrau Johann Fehr, und Ferdinand Orth jeweils 25 Taler zu zahlen. Den Vater muss er bis an dessen Lebensende versorgen.
Das Wohnhaus ist bei der Provinzial-Feuer-Sozietät für 120 Taler versichert.

Quelle .Stadtarchiv Attendorn, Auswertungen der Hypothekenakten des Amtsgerichtes, Akte VIII-26.