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Der Deutschordenskomtur und Verwalter der Waldenburg Eberhard von Dalwig teilt der Äbtissin von Herford mit, dass ausweislich etlicher auf dem Hause Waldenburg vorhandener Dokumente belegt werden könne, dass Waldenburg das "ius praesentationis laicum" der Kirche in Schönholthausen besitze. Die Äbtissin möge dieses Recht bestätigen.