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Friedrich von Fürstenberg bemängelt, dass die Hausleute des Kirchspiels Attendorn sich mehrfach unterstanden hätten, die kleine und grobe Jagd durch Pirschen und Hetzen durchzuführen. Er untersagt diese illegalen Jagden unter Androhung von 10 Goldgulden Brüchtenstrafe. – Bekanntgemacht am 15.01.1658 in der Pfarrkirche Attendorn durch Fr. Georg Commeren.