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Brief des Bürgermeisters Becker an den Schützenvorstand:

"Nach den Bestimmungen der Königlichen Regierung sollen Schützenfeste die Dauer von zwei Tagen nicht überschreiten. Da indessen aber die Vorkehrungen zur heutigen Nachfeier des Schützenfestes getroffen, so habe ich nichts dagegen zu erinnern, daß nach einer Tanzbelustigung auf dem Schützenhofe oder bei allenfalls eintretendem Regen auf dem Bürgersaale bis zur Polizeistunde 10 Uhr gehalten wird. Eine längere Erlaubnis über diese Stunde hinaus darf nicht gestattet werden, welches dem Schützenvorstande auf das Schreiben vom gestrigen Tage eröffnet."