Inhalt
Erzbischof Ferdinand von Köln beurkundet, dass die Belehnung mit den Ämtern Bilstein und Waldenburg im Jahre 1622 nicht ohne Widerspruch der Landstände geblieben ist. Nach langwierigen Verhandlungen habe es einen Vergleich gegeben, den der Erzbischof den Landständen am 10.09.1636 bekannt gemacht habe. Der Widerspruch der Landstände sei damit aber nicht zu Ende gewesen, sodaß erneute Verhandlungen notwendig wurden. Domkapitel und Landstände hätten sich dahingehend verständigt, daß das Erzstift die 20.000 von Fürstenberg gezahlten Goldgulden innerhalb von drei Jahren nebst Zinsen zurückzahlen solle. Dafür solle Fürstenberg die Ämter Bilstein und Waldenburg aufgrund der uralten Pfandschaft genießen. Für die jahrelange Ungewißheit, die Fürstenberg wegen des Streites mit den Landständen hat auf sich nehmen müssen, erhält er eine einmalige Abfindung von 5.000 Goldgulden, die aber zu den 10.000 Goldgulden gelegt werden sollen, die sich seit altersher bei der Pfandschaft befinden. Es wird weiter vereinbart, dass Erzbischof und Domkapitel die Kosten der Reparatur der zum Haus Bilstein gehörende Mühle und die Reparatur des durch den schwedischen Brand beschädigten Hauses Bilstein übernehmen. Friedrich von Fürstenberg wird mit der Pfandschaft Bilstein belehnt, wie dies seit alters üblich ist.