Entscheidung des Gerichtes in Bilstein, vertreten durch den Richter Johann Landknecht und den Gerichtsschreiber Hermann Vasbach, über Streitigkeiten zwischen Jobst Platte, Bewohner des Dorfes Langenei einerseits, und der Witwe Maria Staell genannt Holstein, Witwe des Oell zu Langenei, und Eberhard von Oell zu Langenei andererseits. Dabei geht es um die Verletzung der Gerechtigkeiten des Hauses Langenei. Richter und Schöffen besichtigen daraufhin die Ländereien und fällen dann ihr Urteil. Demnach hat sich der Jobst Platte zukünftig an die Gerechtigkeiten des adeligen Gutes Langenei zu halten und alles zu vermeiden, diese Rechte zu beschneiden.