Inhalt
Die Äbtissin von Herford teilt dem Komtur Eberhard von Dalwig auf Waldenburg mit, dass normalerweise eine Investitur nur nach dem Tode eines Vorgängers erfolge. Da in diesem speziellen Fall aber der bisherige Komtur Gisbert von der Capellen durch obrigkeitliche Verfügung nach Wallheim versetzt wurde und damit quasi als Vasall „gestorben“ sei, da er die Lehnsgüter verlassen habe, soll Eberhard von Dalwig die Investitur erhalten. Dies geschehe aber erst dann, wenn er den Lehnseid geschworen habe. Außerdem sollten die rückständigen Herforder Pachtgelder baldmöglichst bezahlt werden. Was die Kollatur über die Kirche zu Schönholthausen angehe, so möge Eberhard von Dalwig aus den letzten 30-50 Jahren seine Rechte dokumentieren und entsprechende Urkunden vorlegen.