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Richter Johann Höynck zu Bracht teilt mit, dass Bürgermeister Ferber von Plettenberg im Begriff sei sich anzumaßen, den waldenburgischen Pächter Müller zu Fretter von seiner Mühle zu vertreiben. Ferdinand von Fürstenberg möge einschreiten. – Ferdinand vermerkt, dass beim Offizialatgericht in Werl geklagt werden soll. – Am 23.6. schreibt Georg Leonhardt zu Herdringen an den Offizial in Werl, Richter Bischopinck habe dem Bürgermeister von Plettenberg am 5.5. die Sägemühle in Fretter übergeben; hiergegen werden nochmals schärfstens protestiert, da es sich um ein Waldenburgisches Gut handele.