Urkunde, worin der Kurfürst Salentin von Köln die dem Landdrosten Hennecke Schüngel vom Erzbischof Adolf gemachte Pfandverschreibung auf die Ämter Bilstein und Waldenburg über 10.000 Goldgulden dem jetzigen Besitzer derselben Caspar von Fürstenberg erneuert und ihm und seinen Erben obige Ämter zur Verwaltung übergibt.