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Wallcenter

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum geplanten Wallcenter in Attendorn.

Fragen und Antworten

Was ist am Wallcenter geplant?

Das Wallcenter ist ein geplantes Einkaufszentrum auf dem ehemaligen Busbahnhof in Attendorn. Dort soll auf etwa 5.700 m² Grundstücksfläche ein Gebäude entstehen, das im Erdgeschoss etwa 143 Parkplätze bietet. Im Obergeschoss sollen ein großer Lebensmittelmarkt, ein sogenannter Vollsortimenter, und der Drogeriemarkt "Müller" einziehen. Außerdem sollen auch eine Apotheke und eine Kaffeebar zum Angebot gehören.

Wieso sollen gerade diese Sortimente dort angeboten werden?

In den Sortimenten "Nahrungs- und Genussmittel" sowie "Gesundheit und Körperpflege" fließen jährlich zusammen ca. 15 Mio. Euro aus Attendorn ab. Dieses Geld wird von Attendorner Bürgerinnen und Bürgern in den Nachbarkommunen ausgegeben. Und wer erstmal woanders ist zum Shoppen, gibt auch in weiteren Läden oder in der dortigen Gastronomie Geld aus. So entgehen den Attendorner Händlern und Wirten weitere Einnahmen.

Das liegt auch daran, dass es in Attendorn nur je einen Anbieter im Bereich Vollsortimenter und Drogeriemarkt gibt. Zusätzliche Anbieter werden für mehr Auswahlmöglichkeiten und Preisvorteile für den Kunden sowie insgesamt mehr Frequenz in der Innenstadt sorgen. Der Standort Busbahnhof ist fußläufig direkt an die Niederste Straße angebunden. Viele Kunden werden nach dem Einkauf im Wallcenter weitere Einkäufe innerhalb der Wälle tätigen.

Warum soll es auch eine Apotheke im Wallcenter geben?

Es ist Wunsch des Investors, auch eine Apotheke im Wallcenter unterzubringen. Der Bürgermeister steht diesem Wunsch neutral gegenüber und sieht keinen Sinn darin, die Ansiedlung einer Apotheke zu verhindern. Denn die Zahl der Apotheken reguliert der Markt. Theoretisch könnte auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine weitere Apotheke öffnen, ohne dass die Stadt daran etwas ändern kann.

Warum setzt die Stadt auf eine Realisierung mit dem Investor ITG?

In den Jahren 2018 und 2019 hat die Hansestadt Attendorn ein sogenanntes Verhandlungsverfahren mit vier damaligen Bewerbern durchgeführt, um den richtigen Investor zu finden. Entscheidend war die Bewertung der Bewerber nach einer vorher beschlossenen, verbindlichen Vergabematrix. In die Vergabematrix flossen die Anforderungen der Stadt an den Investor zum Beispiel hinsichtlich von Mieter- und Finanzierungszusagen, Kaufpreis oder Parkplätze ein. Nur ITG konnte seinerzeit eine Planung vorlegen, mit der alle Anforderungen der Stadt erfüllt werden, und sich damit als Investor durchsetzen.

Warum soll es keinen Investoren- und Realisierungswettbewerb geben?

Im Jahr 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung sich umfassend mit der Frage beschäftigt, ob ein Verhandlungsverfahren oder ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden soll. Einstimmig wurde damals ein Verhandlungsverfahren mit mindestens drei potentiellen Investoren oder Projektentwicklern beschlossen. Daraufhin wurde in den Jahren 2018/19 ein Verhandlungsverfahren mit vier potenziellen Investoren durchgeführt Es wäre weder fair noch vernünftig, das Ergebnis dieses Verfahrens zu ignorieren und einen weiteren Auswahlwettbewerb zu starten. Die Hansestadt Attendorn wäre dann für weitere mögliche Investoren kein zuverlässiger und berechenbarer Partner mehr. Für einen Investoren- und Realisierungswettbewerb müssten im Übrigen mindestens zwei weitere Jahre eingeplant werden.

Warum soll schon jetzt ein Grundstückskaufvertrag mit ITG abgeschlossen werden?

Der Grundstückskauf kommt nur dann zustande, wenn der vom Stadtrat später beschlossene Bebauungsplan rechtskräftig wird. Somit ist gesichert, dass die Grundstücke nur für die oben beschriebene Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Durch den Vertragsabschluss zu einem frühen Zeitpunkt hatte die Stadt Sicherheit, dass die Planung nach ihren Bedingungen erfolgt. Sollten das formelle Planungsverfahren und damit das Projekt vorzeitig abgebrochen werden, kommt der Kaufvertrag nicht zustande. Insofern behält der Rat der Stadt ebenfalls die Kontrolle über das Projekt.

Auf der anderen Seite hat der Investor Rechtssicherheit, dass er in der Zeit des Planverfahrens nicht durch einen Beschluss des Rates durch einen anderen Investor ersetzt wird und dieser mit den von ITG erarbeiteten Planergebnissen das Projekt umsetzt. Zudem muss der Investor, wenn er mit Mietern konkrete Verhandlungen führen möchte, sein Zugriffsrecht auf das Grundstück nachweisen.

Wie soll es weitergehen?

Der Rat hat am 21. September 2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan öffentlich auszulegen. Alle Bürger haben während des Zeitraums dieser öffentlichen Auslegung nochmalig die Gelegenheit, zum Wallcenter Stellung zu beziehen.

Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger am weiteren Verfahren beteiligen?

Die Planunterlagen stehen im Internet zur Einsichtnahme bereit. Selbstverständlich werden sie auch im Rathaus, Amt für Planung und Bauordnung, bereit gehalten. Für die Dauer von einem Monat können Stellungnahmen eingereicht werden. Selbstverständlich werden Anregungen auch in der Form von E-Mails akzeptiert. Auf den Zeitraum der Beteiligungsmöglichkeit wird in der Tagespresse und im Internet hingewiesen.

Was hat sich durch die Corona-Krise verändert?

Leider leidet der Einzelhandel nicht nur in Attendorn unter der Corona-Krise. In vielen Innenstädten haben bereits sowohl inhabergeführte Geschäfte als auch Filialen bekannter Ketten geschlossen.

Deshalb sollten wir in Attendorn die Chance nicht verpassen, dass ein Investor trotz Krise in den Einzelhandel vor Ort investieren und namhafte Mieter mitbringen möchte. Gerade der Lebensmittel- und Drogeriehandel leiden noch nicht so stark unter der Konkurrenz durch das Internet und sind somit imstande, für mehr Frequenz in der Innenstadt zu sorgen. Bis zu einer Realisierung des Wallcenters wird es angesichts des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens und der anschließenden Bauzeit noch dauern. Insofern sollten jetzt schon die Weichen gestellt werden, damit das Einzelhandelsangebot und damit die ganze Innenstadt Attendorns profitieren.