Niederlassungszuschuss
Unsere Unterstützung für Ihre Praxis in Attendorn
Sie möchten sich mit Ihrer eigenen Praxis selbstständig machen oder in eine bestehende Praxis einsteigen? Dann kommen Sie nach Attendorn!
Attendorns Gesundheitssystem ist fortschrittlich, zuverlässig und persönlich. Die nachhaltige Sicherung der medizinischen Versorgung hat hohe Priorität in der Hansestadt Attendorn. Deshalb unterstützen wir neue Akteure aktiv beim Start mit einem attraktiven Niederlassungszuschuss und begleiten Sie bis zur Eröffnung Ihrer Praxis.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue Ärzte, die sich mit einer eigenen Praxis in Attendorn niederlassen oder im Angestelltenverhältnis tätig sein möchten.
Welche Unterstützung gibt es?
- Einmaliger, finanzieller Zuschuss i.H.v. 10.000 € für die neue Niederlassung im ambulanten Bereich. Sofern eine Ärztin / ein Arzt in einer bereits bestehenden Praxis eingestellt wird, erhält die neu niedergelassene Person einen Zuschuss von 7.000 €, der Praxisinhaber einen solchen von 3.000 €
- Beratungsangebote zur Standortwahl und Fördermittelberatung
- Netzwerkzugang zu lokalen Akteuren, Banken und Institutionen
- Individuelle Begleitung in der Anlaufphase durch die Wirtschaftsförderung der Hansestadt Attendorn
Warum Attendorn?
- Zentrale Lage im Sauerland mit hoher Lebensqualität
- Starker Wirtschaftsstandort mit innovativen Unternehmen
- Engagierte Stadtverwaltung mit Fokus auf Zukunft und Wachstum
- Lebendige Innenstadt mit Potential für neue Ideen und Konzepte
Nutzen Sie die Chance – gestalten Sie mit uns die Zukunft von Attendorn!
FAQs
Wer kann den Zuschuss in Anspruch nehmen?
Zugelassene Ärztinnen und Ärzte bei Niederlassung in der ambulanten Versorgung im Stadtgebiet der Hansestadt Attendorn mit gleichzeitiger Praxisgründung oder -übernahme haben Anspruch auf den Niederlassungszuschuss in Höhe von 10.000 €.
Der Zuschuss wird auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte gewährt.
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin in einer bestehenden Praxis angestellt wird, bekommt der neue Arzt oder die neue Ärztin einen Zuschuss von 7.000 € und gleichzeitig erhält der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin ebenfalls einen Zuschuss von
3.000 €.
Welche Bedingungen sind an den Niederlassungszuschuss geknüpft?
Nachweis über das Innehaben eines Vertragsarztsitzes in der Hansestadt Attendorn.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Die Beantragung erfolgt formlos per Email oder per Brief (siehe Kontaktdaten) unter Angabe folgender Informationen:
- Vollständiger Name und Anschrift der beantragenden Person
- Anschrift der Praxis
- Beginndatum der Tätigkeit
- Nachweis über den Vertragsarztsitz in Form des Beschlusses
- Angabe der Bankverbindung
Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?
Falls der niedergelassene Arzt oder die niedergelassene Ärztin in Anstellung seine beziehungsweise ihre Tätigkeit im Stadtgebiet der Hansestadt Attendorn vor Ablauf von fünf Jahren beendet, ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Seit wann gibt es den Niederlassungszuschuss?
Die finanzielle Unterstützung in Form des Niederlassungszuschusses gibt es seit dem 01.01.2019. Zunächst galt der Zuschuss für Ärzte und Fachärzte im ambulanten Bereich. Seit 2022 gilt die Unterstützung auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Interessante Fakten über Attendorn:
Imagebroschüre Attendorn (deutsch)
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL):
KVbörse:
Niederlassungskarte:
Offene und gesperrte Gebiete in Westfalen-Lippe | KVWL
Amtl. Bekanntmachungen:
Amtliche Bekanntamchung | KVWL
Übersicht der hausärztlichen Versorgung und Niederlassungsmöglichkeit:
Hausärzte | Niederlassungsmöglichkeiten
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL):
Praxisbörse: