Historischer Jüdischer Friedhof
Der historische Jüdische Friedhof Attendorn befindet sich an der Straße "Am Himmelsberg" am Rande der Innenstadt und ist im entsprechenden Kataster der Stadt Attendorn als Baudenkmal ausgewiesen.
Auf diesem Friedhof wurden in den Jahren 1870 bis 1942 36 Menschen jüdischen Glaubens in 33 Grabstätten beerdigt.
Schon vor 1870 hat es Beerdigungen gegeben. Sie fanden am Rande eines steilen Fußweges am Himmelsberg statt. Es ist nicht bekannt, wie viele Menschen jüdischen Glaubens dort beerdigt worden sind. Leider konnten bis heute nur zwei Namen ermittelt werden: Hendel Klein und Schaft Mai. Wir möchten an diese beiden Menschen erinnern, aber auch an alle, deren Namen wir nicht kennen. Ihr Schicksal bewegt besonders, denn im Talmud heißt es:"Ein Mensch ist erst dann vergessen, wenn sein Name vergessen ist."
Heute sind auf dem etwa 1.000 m² großen Grundstück 33 Grabstätten, davon zwei Grabstätten ohne Stein, zu sehen. Einige der Inschriften, besonders die der älteren Grabsteine aus Sandstein im vorderen Bereich, sind nur noch sehr schwer zu entziffern. Mehrere Grabsteine sind doppelseitig beschriftet, in deutscher und hebräischer Sprache.
Der Jüdische Friedhof befindet sich heute im Besitz des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden Westfalen-Lippe mit Sitz in Dortmund. In enger Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und dem Baubetriebshof der Stadt Attendorn wird der Jüdische Friedhof regelmäßig und im Wechsel durch die weiterführenden Schulen aus Attendorn gepflegt.
Der Jüdische Friedhof ist öffentlich zugänglich und kann auch im Rahmen der Stadtführung “Jüdisch in Attendorn“ besichtigt werden.
Parken
Der Jüdische Friedhof "Am Himmelsberg" befindet sich in einer Sackgasse mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten. Besucher, die mit dem Auto anreisen, wird empfohlen, den Parkplatz "Feuerteich" zwischen Westwall und Truchseßgasse zu nutzen. Von dort geht es den Ennester Weg hoch in Richtung Jüdischer Friedhof.
Friedhofsordnung
- Bitte respektieren Sie die Totenruhe.
- Belassen Sie unbedingt die auf den Grabsteinen abgelegten kleinen Steine. Das Entfernen dieser Steine gilt als Grabschändung.
- Männliche Besucher benötigen eine Kopfbedeckung.