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Landtagswahl

Am 15. Mai 2022 fand die letzte Landtagswahl statt. Alle Informationen erhalten Sie hier. 

Wahlberechtigung

Zur Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 ist berechtigt, wer

  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und

  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen wohnt sowie

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Erst- und Zweitstimme

Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten, der sich im Wahlkreis 128, zu welchem auch Attendorn gehört, direkt für ein Mandat im Landtag bewirbt.

Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die im Landtag für Sie die stärkste Kraft werden soll. 

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief zugestellt. Die Zustellung erfolgt bis spätestens 24. April 2022. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. 

Sie können Ihr Wahlrecht auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausüben.

Informationen zur Briefwahl

Mit einem Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins können Sie sich die Briefwahlunterlagen nach Hause schicken lassen. Grundsätzlich ist der Versand auch an eine andere Anschrift , z. B. eine Urlaubsanschrift, möglich. Der beantragte Wahlschein berechtigt alternativ auch zur Wahl am 15. Mai 2022 in einem anderen als dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal im Wahlkreis 128. 

Die Briefwahl können Sie während der Öffnungszeiten des Wahlamtes direkt im Rathaus vornehmen.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss auf dem Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines dazu bevollmächtigt sein und darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. 

Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis spätestens 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, beantragt werden.

Der Personalausweis oder Reisepass ist bei Vorsprache im Briefwahlbüro sowie am Wahltag im Wahllokal bereitzuhalten. 

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr möglich. Bis Freitag, 13.05.2022, 18 Uhr, können Sie die Briefwahl noch persönlich im Rathaus beantragen.

Öffnungszeiten des Wahlamtes

Montag 07.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 07.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch 07.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 07.00 bis 13.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich am 7. Mai 2022 10.00 bis 12.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Die Landtagswahl 2022 bestimmt den 18. Landtag des Landes Nordrhein Westfalen. Der Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Weitere Informationen zur Landtagswahl 2022 finden Sie hier.