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Starkregenvorsorge

Die Attendorner Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Jahren mehrere Starkregen- und auch Hochwasserereignisse erlebt. Die Hansestadt Attendorn hat Vorsorgemaßnahmen getroffen.

Starkregenereignisse betreffen jeden

Für die Starkregenereignisse ist charakteristisch, dass plötzlich in sehr kurzer Zeit große Niederschlagsmengen auf das gesamte Stadtgebiet oder nur auf bestimmte Bereiche der Stadt regnen. Solche Ereignisse sind zeitlich und auch in Ihrer Stärke meist nur schwer vorhersehbar. In versiegelten und kanalisierten Wohngebieten können die bestehenden Abwasserkanäle diese enorme Intensität der Niederschlagsereignisse nicht bewältigen. Die kommunalen Kanalnetze sind generell für Regenereignisse ausgelegt, die alle zwei bis drei Jahre auftreten.

Erhöhtes Risiko

Starkregenereignisse können im Extremfall eine 100-jährige Wiederkehrzeit oder mehr erreichen und fließen somit unkontrolliert über die Oberflächen ab. Im Stadtgebiet sind hierdurch besonders tiefliegende Grundstücke und deren Bebauung mit Gebäuden und Garagen gefährdet. Ein erhöhtes Risiko stellen vor allem hügelige Geländeformen in Außengebieten dar, wenn sich der extrem starke Niederschlag in besonders kurzer Zeit sammelt und letztendlich der Topographie und den Talmulden folgend bis zum Taltiefsten abfließt. Da sich in diesen Bereichen aber oftmals besiedeltes Gebiet befindet, werden viele Straßen, Grundstücke und leider auch Gebäude überschwemmt.

Informationssystem

Um die Überflutungsgefährdungen durch Starkregen zu ermitteln und dadurch Vorsorgemaßnahmen treffen zu können, hat die Hansestadt Attendorn durch das Büro Fischer Teamplan GmbH aus Solingen ein Starkregenrisiko-Managementsystem mit Starkregen-Gefahrenkarten für das gesamte Stadtgebiet erarbeiten lassen. Zusätzlich wurde ein Informationssystem mit Animationen der Starkregenereignisse entwickelt, die nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Das Informationssystem zeigt unter anderem das Ausmaß und die Tiefe von Überschwemmungen sowie die Geschwindigkeit und Richtung von Strömungen bei unterschiedlichen Starkregenintensitäten an.

Digitale Starkregendarstellung:

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Was ist der Unterschied zwischen Starkregen und Hochwasser?

Starkregenereignisse unterscheiden sich deutlich von einem Gewässer-Hochwasser. Das Vorhandensein eines Fließgewässers steht nicht im Zusammenhang mit dem Auftreten von Überflutungsereignissen durch Starkregen. Häufig entsteht der Starkregen in der Sommerzeit und tritt in Verbindung mit Gewittern auf. Ein Starkregenereignis ist nur schwer vorhersehbar, weil es lokal begrenzt entsteht.

Ein Hochwasserereignis in den Gewässern tritt hingegen nicht zwingend gleichzeitig mit einem Starkregen auf. Der Wasserstand in einem Gewässer steigt meist erst langsam an, wenn großräumig hohe Niederschlagsmengen über einen sehr langen Zeitraum fallen. Erst dann treten Bäche und Flüsse über ihre Ufer, auch weil mehrere Vorfluter aufgrund des natürlichen Gefälles zusammenfließen.

Ist jeder betroffen?

Im Grunde ja. Denn aufgrund lokaler topografischer Gegebenheiten und starker Geländeneigungen, sind sowohl Grundstücke in Hang- als auch in Tallagen durch schnell abfließendes Oberflächenwasser gefährdet. Die durch die langen Trockenwetterperioden im Sommer zumeist ausgetrockneten Böden können dabei das Oberflächenwasser nur schlecht aufnehmen. Des Weiteren kommt hinzu, dass Dachrinnen und Regenabläufe im Zuge des Starkregenereignisses durch Ablagerungen verstopft und die plötzlich auftretenden Mengen von Oberflächenwasser nicht in die Kanalisation weitergeleitet werden können. Dies führt letztendlich dazu, dass sich das Oberflächenwasser seinen eigenen Weg auf der Geländeoberfläche sucht.

Zudem kann der Oberflächenabfluss insbesondere in Außengebieten zu Bodenerosionen, Erdrutschen und Schlammfluten führen, mit der Folge, dass beispielsweise Verbindungsstraßen versperrt oder sogar Gebäude verschüttet und beschädigt werden.

Was zeigen die Starkregen-Gefahrenkarten?

In dem Informationssystem der Hansestadt Attendorn werden die ermittelten Berechnungsergebnisse in umschaltbaren Rechenszenarien angeboten. Es können Informationen der Oberflächenabflüsse zu deren Fließrichtungen, Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen entnommen werden. Durch diese Darstellungen werden Belastungen der Straßen- und Grundstücksflächen visualisiert und bieten somit eine gute Grundlage zur Einschätzung der Gefährdungslage jedes einzelnen Grundstücks an.

Die errechneten Simulationen basieren auf einem digitalen Geländemodell (DGM1) des gesamten Stadtgebietes Attendorn und der über die Stadtgrenze hinausgehenden Einzugsgebiete. Als Grundlage dafür dienen flächenhafte Höhenmessungen, die das Land NRW mit einem Laserscanner während eines Überflugs vorgenommen hat. Das DGM1 wurde noch zusätzlich um die Gebäude aus dem Liegenschaftskataster der Hansestadt Attendorn sowie entscheidende verrohrte Gewässerabschnitte und Durchlässe ergänzt. Somit kann eine möglichst hydrologisch korrekte Abflussberechnung gewährleistet werden. Für neue Gebäude, die nach der Erfassung entstanden sind, können daher noch keine Informationen angeboten werden. Dennoch lassen sich aus den angrenzenden Geländebereichen wichtige Hinweise zur möglichen Überflutung ableiten.

Wie kann ich selbst mein Objekt schützen?

Die Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien sind somit für die Vorsorge gegen Starkregen und Hochwasser zunächst selbst verantwortlich. Es besteht eine Eigenvorsorgepflicht. Um Gebäude und Grundstücke vor drückendem Grund- und Oberflächenwasser sowie einem möglichen Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen, stehen verschiedene Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Der Objektschutz umfasst oft nicht nur eine Maßnahme, sondern kann eine Kombination von mehreren Schutzmaßnahmen sein. Der Schutz vor dem Eindringen von Oberflächenwasser in das Gebäude schützt nicht vor dem Rückstau aus dem Kanal.

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird im §5 zudem der Umgang mit den „Allgemeinen Sorgfaltspflichten“ gesetzlich bestimmt. Hier heißt es z.B. auszugsweise:

"… jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen…"

Es ist ratsam, zunächst selbst eine objektbezogene Risikoanalyse für das eigene Grundstück und die Gebäude durchzuführen. Dazu hilft folgende Checkliste:

• Sind Überflutungen aus der Vergangenheit bekannt?
• Woher kann Oberflächenwasser auf mein Grundstück zufließen?
• Befindet sich mein Gebäude in einer Senken- oder Hanglage?
• Kann oberflächlich abfließendes Wasser bis an das Gebäude gelangen?
• Wenn ja, wie kann es in mein Gebäude eindringen?
• Liegen Gebäudeteile unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberfläche)?
• Sind alle Abwasseranfallstellen in Räumen unterhalb der Rückstauebene gegen
  Rückstau geschützt?
• Sind die Grundstücksentwässerungsleitungen in einem baulich einwandfreien Zustand?
• Sind Dachrinnen, Dachabläufe und Fallrohre frei von Unrat und Verunreinigungen?
• Hat mein Flachdach einen Notüberlauf?
• Sind Schäden an Gebäude und Hausrat durch Starkregen und Hochwasser durch eine Elementarversicherung abgedeckt?

Sollten dabei eine oder mehrere Antworten auf eine mögliche Gefährdung hinweisen, so ist eine detaillierte Überprüfung der möglichen Schwachstellen durch den Eigentümer oder einen Fachplaner zu empfehlen.

Mögliche Maßnahmen zum Objektschutz sind nachfolgend aufgeführt:
- mobile Schutzelemente (Schotts für Fenster und Türen)
- Erhöhungen wie Mauern und Bodenschwellen in Objektnähe zur Abflusslenkung
- konstruktive Erhöhung von Hauseingängen und Lichtschächten
- Dachbegrünung und Versickerungsflächen schaffen
- Mulden/Bodensenken zur Wasserverteilung
- Versickerung auf dem Grundstück
- Mauerabdichtung gegen drückendes Grundwasser
- regelmäßige Reinigung der Regenrinnen und Fallrohre
- Prüfung der Kellernutzung (keine wertvollen Gegenstände lagern)
- Ausreichender Schutz der Fenster und Türen
- Rückstausicherung gegen Überflutung aus der Kanalisation
- Heizöltanks gegen Wassereintritt und Aufschwimmen absichern

Vollautomatische Objektschutzmaßnahmen sind zum Beispiel:
- druckwasserdichte Fenster und Türen
- automatische Klappschotte
- automatische Schutztore

(Teil-)manuelle Objektschutzmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Barrieren und Sperren (Sandsäcke, Dammbalkensysteme)
- wasserdichte Auf- oder Einsatzelemente für Lichtschächte oder Kellertreppen
- Abdeckplatten für Lichtschächte oder Kellertreppen

 

Starkregen in der Bauplanung berücksichtigen

Starkregen sollte auch im Bereich der Bauplanung berücksichtigt werden. Zukünftig sollen Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen und Auftraggebende im Zuge der Baugenehmigungsverfahren zusätzliche Informationen zum Standort des Bauvorhabens erhalten. Dies führt zu einer genaueren Risikobewertung, die dabei hilft, die richtigen Schutzmaßnahmen bereits in der Planung mit einfließen zu lassen.

Welche Maßnahmen trifft die Hansestadt Attendorn?

Der Bürgermeister plant neue Kanalnetze zukunftsorientiert und berücksichtigt bei zwingend notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen die aktuellen und zukünftigen hydraulischen Anforderungen. Auf diese Weise trägt die Hansestadt Attendorn einen Teil zum Schutz vor Überflutungen bei. Jedoch ist eine vollständige Ableitung seltener oder extremer Starkregenfälle durch die Kanalisationsanlagen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen derzeit und auch zukünftig nicht realisierbar.
Gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern der Hansestadt Attendorn wird bereits in der Bauleitplanung der Schutz vor Starkregen und Hochwasser berücksichtigt. In Neubaugebieten werden, wenn möglich, Notwasserwege ausgewiesen, über die das Wasser im Starkregenfall oberflächlich abfließen kann. Dachbegrünungen, Flächenentsiegelungen und dezentrale Versickerungsanlagen zur Abflussverringerung werden durch Vorgaben im Bebauungsplan gesteuert. Weiterhin werden Rückhaltebecken oder Rückhalteräume für Niederschlagswasser ausgewiesen, wenn es die Örtlichkeiten möglich machen. Grundsätzlich werden bei allen Planungen die Aspekte zum Schutz der Infrastruktur vor Starkregen und Hochwasser integriert.
Des Weiteren stellt sich die nun abgeschlossene Entwicklung des Starkregenrisiko-Managementsystems als wichtige Maßnahme und Grundlage zum gezielten zukunftsorientierten Umgang mit den immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen dar.
Die Hansestadt Attendorn hat bereits in der Vergangenheit mehrere Baumaßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Schäden und Überflutungen durch solche Ereignisse durchgeführt:

  • Kanalvergrößerungen in den Straßen "Im Schwalbenohl", "Danziger Straße", "Ennester Weg", "Sebastianstraße" in Helden
  • Schutz der Innenstadt durch den Bau des Entlastungskanals für den Biekegang zur Bigge
  • Neubau von zwei Regenüberläufen in der Heldener Straße und dem Waldenburger Weg
  • Herstellung von Asphaltwülsten, Seitengräben und zusätzlichen Straßenabläufen zur schnellen Ableitung von erhöhten Niederschlagswassermengen auf Straßen und Forstwegen (z.B. in den Bereichen Kösters Siepen, Fürstmicke, Im Siepen, Antoniusstraße, Zum Kalkofen, Kerstein, Förder Weg, Köppelchen, etc.)
  • Ständige Kontrolle und Reinigung von Rechenanlagen, Bachläufen und Straßenseitengräben durch den städtischen Bauhof

In einem weiteren wichtigen Schritt sollen nun, die in der Vergangenheit betroffenen und durch die Untersuchungen im Zuge des Starkregenmanagementsystems bestätigten, Schwerpunkte auf mögliche machbare bauliche Umsetzungen von Schutzmaßnahmen geprüft werden. So könnten in den nächsten Jahren viele Problemstellen angegangen werden, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen wie z.B. Flächenverfügbarkeit, topographische Gegebenheiten, finanzielle Mittel usw. zur Verfügung stehen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

• Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Leitfaden Starkregen - Objektschuutz und bauliche Vorsorge

• Verbraucherzentrale NRW

Starkregen-Überflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser

Versicherungsschutz für Elementarschäden

• Mein Eigenheim - Bauen, Wohnen, Leben

Starkregen- und Hochwasserschutz fürs Haus

Rechtliche Nachweise

Sämtliche Informationen aus der Benutzung des Informationssystems der Hansestadt Attendorn erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. Es erfolgt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen oder des Online-Services ergeben.