Lärmaktionsplan für Attendorn beschlossen
Der Rat der Hansestadt Attendorn hat am 26. Juni 2024 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Maßnahmen prüfen
Der Lärmaktionsplan beinhaltet u. a. die Prüfung von lärmmindernden Maßnahmen im Bereich von belasteten Hauptverkehrsstraßen sowie Aussagen zum Schutz ruhiger Gebiete. Ein Lärmaktionsplan soll innerhalb eines städtischen Gesamtkonzepts Maßnahmen zur systematischen Minderung der Lärmbelastung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete umfassen.
Die Umgebungslärmrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und - darauf aufbauend - Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Erstmalig hat nun auch die Hansestadt Attendorn einen Lärmaktionsplan erstellt.