Vorschulische Fördermöglichkeiten
Die Hansestadt Attendorn hat als Schulträgerin gemäß § 36 Abs. 1 Schulgesetz NRW, die Eltern deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, über vorschulische Fördermöglichkeiten zu beraten.
Hier finden Sie die blätterbaren Versionen:
Broschuere Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Attendorn (yumpu.com)
Broschuere Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Attendorn TÜRKISCH (yumpu.com)
Broschuere Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Attendorn ARABISCH (yumpu.com)
Broschuere Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Attendorn UKRAINISCH (yumpu.com)
Broschuere Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Attendorn POLNISCH (yumpu.com)