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Die Abfallentsorgungsgebühren der Hansestadt Attendorn setzen sich aus einer Grundgebühr (je Einwohner/Einwohnergleichwert) und einer Zusatzgebühr (in Anspruch genommene Abfallbehälter) zusammen. 

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Besondere Ermäßigungen

Bei der Veranlagung der Grundgebühr bleiben das dritte und jedes weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften unberücksichtigt. Auf Antrag werden Personen, die sich überwiegend nicht im Stadtgebiet aufhalten (z.B. Soldaten, Studenten) nur zur Hälfte des Grundgebührensatzes veranlagt.

Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen erhalten auf Antrag für den erforderlichen Zeitraum zusätzliches Restmüllvolumen für Windeln.

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